PFLEGE VERSUS BETREUUNG
Grundsätzlich sind diese beiden Begriffe strikt voneinander zu trennen. Da die berufliche Ausbildung einer z. B. rumänischen oder slowakischen Betreuungskraft in Österreich nicht anerkannt wird (bzw. nur gegen entsprechendes Prüfungszeugnis der österreichischen Gesundheitsbehörden), darf eine Betreuuungskraft keine medizinischen bzw. pflegerischen Maßnahmen durchführen. Wir sprechen daher ausschließlich von 24h-betreuung-zuhause.
- Medizinische Tätigkeiten (wie z. B. Einordnung oder Eingabe von Medikamente, …) sind vom Gesetzgeber strengstens untersagt und dürfen nur auf schriftliche Anweisung eines Arztes durchgeführt werden – ein entsprechendes Formular für die schriftliche Anweisung finden Sie auf meiner Homepage unter Dokumente, Links.
- Pflegerische Tätigkeiten (wie z. B. Anlegen einer Bandage, …) sind vom Gesetzgeber strengstens untersagt und dürfen nur auf schriftliche Anweisung eines Arztes oder einer DGKS (DGKP) durchgeführt werden – ein entsprechendes Formular für die schriftliche Anweisung finden sie auf meiner Homepage unter Dokumente, Links.
Kommt es bei der 24h-betreuung-zuhause auch zu medizinischen bzw. pflegerischen Maßnahmen, empfehlen wir Ihnen im Bedarfsfall
- bei medizinschen Tätigkeiten den Hausarzt beizuziehen bzw.
- bei pflegerischen Tätigkeiten diesen Teil zusätzlich durch eine Hauskrankenpflege abzudecken.